Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.12.1998

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94   

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BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94 (https://dejure.org/1998,1636)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94 (https://dejure.org/1998,1636)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2470/94 (https://dejure.org/1998,1636)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wahl der Verfassungsrichter beim VerfGH München mit einfacher Landtagsmehrheit verletzt weder GG Art 101 Abs 1 S 2 noch GG Art 97 - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen des VGHG BY über die Zusammensetzung des Bayerischen VerfGH

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verneinung der Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 97, Art. 101 Abs. 1 Satz 2
    Verfassungsrechtliche Prüfung der Wahl der Verfassungsrichter beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 638
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Bayern, 08.01.1993 - 10-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    Die Rügen gegen die Besetzung des Gerichts seien unbegründet (unter Hinweis auf BayVerfGH 40, 94 ; 43, 107 ; 46, 1 ).

    Soweit der Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG mit der Unvereinbarkeit des Art. 4 Abs. 1 Satz 2, 5 und 7, Abs. 2 und des Art. 8 Satz 2 VfGHG mit Landesverfassungsrecht begründet wird, unterläßt es der Beschwerdeführer, sich mit der - in der angegriffenen Entscheidung insoweit jeweils in Bezug genommenen - gegenteiligen Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. BayVerfGH 46, 1 ) auseinanderzusetzen.

    Nach der Beurteilung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist Art. 3 Abs. 1 VfGHG landesverfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVerfGH 46, 1 unter Hinweis auf Knöpfle, VerwArch 83. Bd., 1992, S. 213 ).

    Auch aus der weiteren Begründung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs geht hervor, daß dieser der Auffassung ist, Art. 68 Abs. 2 BV bestimme nur die Zusammensetzung der für die verschiedenen Verfahrensarten zuständigen Spruchkörper, nicht dagegen die Zahl der Richter oder der Spruchkörper (vgl. BayVerfGH 46, 1 ).

    Dem Gebot der Entsendung der nichtberufsrichterlichen Mitglieder durch den Landtag entsprechend den dortigen Kräfteverhältnissen entspräche es nicht, wenn der Geschäftsverteilungsplan für die genannten Fälle Spruchgruppen aufwiese, in denen ausschließlich die von einer Partei vorgeschlagenen nichtberufsrichterlichen Mitglieder mitwirkten (vgl. BayVerfGH 46, 1 ).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß diese Richter im Hinblick auf ihre Wahl mit einfacher Mehrheit bei ihrer späteren Entscheidungsfindung beeinflußbar sein könnten, so daß ihre durch Art. 97 Abs. 1 GG verbürgte Weisungsunabhängigkeit (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 87, 68 ) berührt wäre.

    Soweit der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang auf die Länge der Amtszeit der berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs von acht Jahren (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VfGHG) und der nichtberufsrichterlichen Mitglieder von vier Jahren (Art. 4 Abs. 2 VfGHG i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 BV) hinweist, ist nicht ersichtlich, daß der Gesetzgeber insoweit seinen Gestaltungsspielraum in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise überschritten haben könnte (vgl. BVerfGE 18, 241 ; 26, 186 ; 40, 356 ).

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    Auch die Eröffnung der Möglichkeit einer Wiederwahl von Verfassungsrichtern liegt grundsätzlich im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers, der bei seiner Entscheidung insbesondere die Stärkung der Kontinuität der Rechtsprechung, die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts und die Länge der Amtszeit berücksichtigen kann (vgl. BVerfGE 40, 356 ).

    Soweit der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang auf die Länge der Amtszeit der berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs von acht Jahren (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VfGHG) und der nichtberufsrichterlichen Mitglieder von vier Jahren (Art. 4 Abs. 2 VfGHG i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 BV) hinweist, ist nicht ersichtlich, daß der Gesetzgeber insoweit seinen Gestaltungsspielraum in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise überschritten haben könnte (vgl. BVerfGE 18, 241 ; 26, 186 ; 40, 356 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    Dabei kann offenbleiben, ob der Beschwerdeführer, der bei verständiger Auslegung seines Begehrens die Verfassungsbeschwerde sowohl als Unterzeichner des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens als auch als Beauftragter der Gesamtheit der Unterzeichner eingelegt hat, in der zuletzt genannten Eigenschaft mit der Rüge einer Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG politische Individualrechte aus dem status activus oder aber Rechte geltend macht, die auf einer besonderen kompetentiellen Funktion beruhen und durch ein gesetzlich begründetes gegenseitiges Rechte- und Pflichtenverhältnis geregelt sind, mithin mit der Verfassungsbeschwerde nicht verteidigt werden können (zuletzt offengelassen auch in BVerfGE 96, 231 ).

    Das Grundgesetz enthält insoweit - zumal für die Wahl von Verfassungsrichtern in den Ländern, deren Verfassungsbereiche grundsätzlich selbständig neben dem verfassungsrechtlichen Bereich des Bundes stehen und die deshalb auch in der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeit weitgehende Freiheit genießen (vgl. BVerfGE 96, 231 m.w.N.) - keine bindenden Vorgaben.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten oder sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Denn unabhängig davon hat die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • VerfGH Bayern, 17.11.1994 - 96-IX-94
    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1994 - 96-IX-94 -.

    Mit der angegriffenen Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben seien (vgl. BayVerfGH 47, 276).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    101 Abs. 1 Satz 2 GG soll insbesondere verhindern, daß im Einzelfall durch eine gezielte Auswahl von Richtern das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (vgl. BVerfGE 95, 322 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    "Ungesetzlich" ist auch der Richter, dessen sachliche oder persönliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) oder dessen Unparteilichkeit nicht gewährleistet erscheint (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 60, 175 ; 82, 286 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    "Ungesetzlich" ist auch der Richter, dessen sachliche oder persönliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) oder dessen Unparteilichkeit nicht gewährleistet erscheint (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 60, 175 ; 82, 286 ).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
    Sie und die durch Art. 97 GG gewährleistete Unabhängigkeit nach außen prägen auch seine innere Unabhängigkeit, von der unter diesen Umständen grundsätzlich ausgegangen werden kann (vgl. BVerfGE 73, 330 ).
  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

  • BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvR 119/65

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung eines Spruchkörpers

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

  • VerfGH Bayern, 14.08.1987 - 55-IX-87
  • BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erhebung von Bestzungsrügen -

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    d) Der normative Befund und die Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Wiederwahl von Richterinnen und Richtern an Verfassungsgerichten (vgl. einerseits - Ausschluss der Wiederwahl - § 4 Abs. 2 BVerfGG in der seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Dezember 1970 <BGBl I S. 1765> geltenden Fassung; ebenso § 2 Abs. 1 Satz 2 BerlVerfGHG; Art. 112 Abs. 4 Satz 3 Verfassung des Landes Brandenburg; § 5 Abs. 1 Satz 3 LVerfGG MV; § 4 Abs. 3 Satz 1 VGHG NW; andererseits - Zulässigkeit der einmaligen Wiederwahl - Art. 65 Abs. 2 Satz 2 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg; Art. 55 Abs. 2 Satz 2 Niedersächsische Verfassung; Art. 134 Abs. 3 Satz 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 3 Abs. 1 Satz 4 VerfGG LSA; § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürVerfGHG sowie - uneingeschränkte Zulässigkeit der Wiederwahl - § 3 Abs. 1 Satz 3 VerfGHG BW; Art. 4 Abs. 3 BayVfGHG; Art. 139 Abs. 2 Satz 5 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen; Art. 130 Abs. 3 Verfassung des Landes Hessen; § 3 Abs. 2 Satz 2 SaarlVerfGHG; § 3 Abs. 3 Satz 4 SächsVerfGHG; zur verfassungsrechtlichen Bewertung vgl. BVerfGE 40, 356 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2470/94 -, juris, Rn. 40) stehen dieser Einschätzung nicht entgegen, da sie ein zu heterogenes Bild bieten und zudem auf die Fachgerichtsbarkeit nicht übertragbar sind.
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2470/94 -, NVwZ 1999, S. 638 ).
  • StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466

    1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des

    - Vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 23.07.1998, - 1 BvR 2470/94 -, NVwZ 1999, 638 [639 f.] -.
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
    Stützt das Fachgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Erwägungen, muss der Beschwerdeführer jede von ihnen angreifen und deren Unvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht darlegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1998, NVwZ 1999, 638 [639]; Beschluss vom 4. April 1998, NJW 1998, 3484; Magen in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 18).
  • VG Stade, 04.07.2017 - 1 B 976/17

    Kommunalrecht - hier: Antrag nach § 123 VwGO

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen besteht kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, nach welchem für die Wahl von Personen die Anwendung einer qualifizierten Mehrheit vorauszusetzen wäre (vgl. etwa zur Wahl von Landesverfassungsrichtern mit einfacher Mehrheit: BVerfG, Beschluss vom 23.7.1998 - 1 BvR 2470/94 -, NVwZ 1999, 638).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Stützt das Fachgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Erwägungen, muss der Beschwerdeführer jede von ihnen angreifen und deren Unvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht darlegen, weil nur dann die angegriffene Entscheidung auf der behaupteten Grundrechtsverletzung beruhen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1998, NVwZ 1999, 638 [639]; Beschluss vom 4. April 1998, NJW 1998, 3484; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97   

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https://dejure.org/1998,1566
BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97 (https://dejure.org/1998,1566)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 1 BvR 592/97 (https://dejure.org/1998,1566)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 (https://dejure.org/1998,1566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2031 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 638
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Weil die von den vorlegenden Gerichten geäußerte Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten ist, läßt sich nicht erkennen, daß diese Einschätzung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und damit auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 81, 132 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Weil die von den vorlegenden Gerichten geäußerte Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten ist, läßt sich nicht erkennen, daß diese Einschätzung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und damit auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 81, 132 ).
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85

    1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung stellt sich hingegen als ermessensfehlerhaft dar, wenn die Rechtslage zu Gunsten des Rechtsuchenden spricht und ein Erfolg der Klage zumindest sehr wahrscheinlich ist (vgl. ESVGH 24, 194 ; BFH, BStBl II 1970, 127 ; BStBl II 1989, 39 ; ferner Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rn. 669).
  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung stellt sich hingegen als ermessensfehlerhaft dar, wenn die Rechtslage zu Gunsten des Rechtsuchenden spricht und ein Erfolg der Klage zumindest sehr wahrscheinlich ist (vgl. ESVGH 24, 194 ; BFH, BStBl II 1970, 127 ; BStBl II 1989, 39 ; ferner Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rn. 669).
  • BFH, 09.04.1968 - I B 73/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ernsthafte Zweifel - Rechtmäßigkeit - Angefochtener

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Der Rechtsvorteil der Aussetzung kann danach Rechtsuchenden, deren wirtschaftliche Verhältnisse eine Sicherheitsleistung nicht zulassen, nicht prinzipiell versagt werden (vgl. BFH, BStBl II 1968, 456 ).
  • BFH, 22.07.1986 - VII B 149/85

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids bei Gefährdung der

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung wird dann als unverhältnismäßig beurteilt, wenn und soweit es dem Rechtsuchenden trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH, BFH/NV 1987, 258, m.w.N.).
  • BVerfG - 1 BvL 12/96 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97
    Jedoch hat das Landessozialgericht die Rechtslage - auch unter Berücksichtigung der beim Bundesverfassungsgericht zu § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG anhängigen Verfahren (1 BvL 12/96; 32/95; 31/95; 12/95; 29/94; 28/94; 13/94; 2/94) - lediglich für zweifelhaft gehalten und den Prozeßausgang deshalb als offen angesehen.
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 5 R 652/13

    Eilrechtsschutz: Zum Unterschied zwischen Ermittlungen im Strafverfahren und

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung kommt bei Geldforderungen in Betracht, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass der Begünstigte bei ungünstigem Prozessausgang den geschuldeten Betrag nicht erstatten kann (BVerfG, Beschluss vom 03.12.1998, 1 BvR 592/97, zitiert nach juris).

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung kommt daher nicht in Betracht, da nicht anzunehmen, dass die seit 1999 bestehende und immer noch aktive Antragstellerin bei ungünstigem Prozessausgang den geschuldeten Betrag nicht erstatten könnte (BVerfG, Beschluss vom 03.12.1998, 1 BvR 592/97, zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92

    Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2

    vgl. dazu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 24. Oktober 1975 - 1 BvR 266/75 -, Juris Nr. STRE818081270 und vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 -, NVwZ 1999, 638; Klein/Orlopp, Abgabenordnung, Kommentar, 4. Auflage, Vorbemerkung vor §§ 241 ff.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1998, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 7 B 146.90 -, Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 10; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 C 145.80 -, BVerwGE 64, 285 (288 ff)., vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1986 - 1 A 34.86 -, NVwZ 1986, 1026 und vom 28. November 1986 - 1 A 69.86 -, InfAuslR 1987, 76.

  • OVG Thüringen, 17.03.2003 - 4 EO 269/02

    Kommunale Steuern; Einstweiliger Rechtsschutz für die Aussetzung der Vollziehung

    Dabei ist es Sache des Antragstellers, die Umstände vorzutragen und ggf. glaubhaft zu machen, die dem Sicherungsbedürfnis der Behörde genügen oder es als unangemessen erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 18.12.2000 -VIS 15/98-, BFH/NV2001, 637; und vom 17.01.1996 - V B 100/95 -, BFH/NV 1996, 491, beide zitiert nach Juris und jeweils m. w. N.; zum entsprechend anwendbaren Prüfungsmaßstab bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen im gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsverfahren: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 03.12.1998 -1 BvR 592/97-, NVwZ 1999, 638, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02

    Zulässigkeit von Gewinnpartizipationsverträgen unter den Mitgliedern einer

    Der Rechtsvorteil der Aussetzung kann danach Rechtssuchenden, deren wirtschaftliche Verhältnisse eine Sicherheitsleistung nicht zulassen, nicht prinzipiell versagt werden (BVerfG, B. v. 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 - SozR 3-1500 § 97 Nr. 4 = NVwZ 1999, 638).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2011 - L 1 R 51/10

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach Betriebsübergang

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung ist ermessenfehlerhaft, wenn die Rechtslage zu Gunsten des Rechtsuchenden spricht und ein Erfolg der Klage zumindest sehr wahrscheinlich ist (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1998, Az: 1 BvR 592/97, NVwZ 1999, S. 638).
  • LSG Bayern, 19.02.2013 - L 5 R 933/12

    Die Betriebsprüfungsbehörde darf einen Summenbeitragsbescheid nicht erlassen,

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung kommt bei Geldforderungen in Betracht, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass der Begünstigte bei ungünstigem Prozessausgang den geschuldeten Betrag nicht erstatten kann (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3.12.1998, 1 BvR 592/97).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 24 B 588/07

    Anspruch auf Versorgung mit einem Arzneimittel bei vorliegender

    Insbesondere darf dadurch nicht der Erfolg der einstweiligen Anordnung insoweit unterlaufen werden, als davon tatsächlich kein Gebrauch gemacht werden kann, weil angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Sicherheitsleistung nicht aufgebracht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97, abgedruckt in SozR 3- 1500 § 97 Nr. 4).
  • LSG Bayern, 07.05.2009 - L 18 U 2/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Der Senat geht auch davon aus, dass die Anordnung der Sicherheitsleistung nicht unzumutbar oder zweckwidrig ist und der Erfolg der einstweiligen Anordnung insoweit nicht unterlaufen wird, als davon tatsächlich kein Gebrauch gemacht werden kann (vgl. insoweit BVerfG Beschluss vom 03.12.1998 - 1 BvR 592/97 = SozR 3- 1500 § 97 Nr. 4 für den Fall des Leerlaufens einer Anordnung einer Sicherheitsleistung, weil der Antragsteller die infolge der Aussetzung weitergezahlten Beträge für die Sicherheitsleistung einsetzen musste).
  • VG Berlin, 08.02.2013 - 10 L 275.12

    Anlage zur Herstellung von Flachglas

    Die von der Antragsgegnerin gewünschte Anordnung einer Sicherheitsleistung durch Hinterlegung eines seitens des Gerichts näher bestimmten Geldbetrages ist untunlich, da keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des im Falle einer rechtskräftigen Abweisung der Klage VG 10 K 140.12 bestehenden Erstattungsanspruches der Antragsgegnerin bezüglich der zur vorläufigen Sicherung von ihr ausgekehrten und überführten Emissionsberechtigungen erkennbar ist (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 - zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 8 SO 21/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Wegfall der

    Als Auflage in diesem Sinne kommt im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere eine Sicherheitsleistung in Betracht, soweit ein Obsiegen in der Hauptsache nicht überwiegend wahrscheinlich und ein späterer Erstattungsanspruch der Behörde nicht realisierbar sein dürfte (vgl. z.B. Bundesverfassungsgericht [Kammer], Beschluss vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 -, juris, RdNr. 3 ff.).
  • SG Hildesheim, 29.09.2010 - S 53 AL 192/10

    Anspruch einer psychisch erkrankten Person auf Leistungen zur Teilhabe am

  • VG Köln, 09.12.2013 - 24 L 1558/13

    Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuer nebst Zinsen ohne

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 3 KA 52/12
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.05.2020 - L 8 SO 21/20
  • VG Berlin, 19.04.2013 - 10 L 162.13

    Zuweisung von Emissionsberechtigungen

  • VG Braunschweig, 10.07.2003 - 5 B 286/03

    Aufstellungsort; Bestimmtheit; Internet; Multifunktionalität; PC;

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2010 - L 4 R 768/10
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